Fitre – Sadaka-i Fitr
Was bedeutet Fitre (Sadaka-i Fitr)?
Fitre oder Sadaka-i Fitr ist eine Art von Almosen, die innerhalb des Fastenmonats Ramadan zu entrichten ist. Die Abgabe ist ein relatives Gebot (vacip), das von jedem Muslim und jeder Muslima erfüllt werden muss, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.
Das Wort Fitre bedeutet wörtlich „Fastenbrechen“ oder „Dank für das Leben“. Diese Spende wird an Bedürftige entrichtet, um das Wohlgefallen Allahs zu erlangen. Eine Grundvoraussetzung für die Abgabepflicht ist, dass die spendende Person das Ende des Monats Ramadan erreicht.
Zusätzlich muss man über ein bestimmtes Mindestvermögen, die sogenannte Erhebungsgrenze (Nisab), verfügen. Dieses nach islamischem Recht festgelegte Vermögen entspricht nach Abzug aller Schulden einem Wert von 80,18 Gramm Gold (oder einer gleichwertigen Währung bzw. Handelsware). Sind Muslime über ihre Grundbedürfnisse hinaus im Besitz von Vermögen, das diese Grenze überschreitet, haben sie einmal im Jahr Zekat und am Ende des Fastenmonats Ramadan zusätzlich ihre Fitre abzugeben.
Zu den Grundbedürfnissen, die nicht in die Berechnung des Mindestvermögens einfließen, zählen unter anderem die eigene Wohnung und die notwendige Wohnungseinrichtung. Darüber hinaus gehören auch Lebensmittel, Kleidung, berufliche Werkzeuge, Bücher sowie Fortbewegungsmittel (wie beispielsweise ein Auto) zu diesen Grundbedürfnissen.
Wer hat Fitre zu entrichten?
Die Fitre ist eine Pflicht für jeden Muslim und jede Muslima – sowohl für sich selbst als auch für ihre mittellosen, noch nicht mündigen Kinder. Falls die Eltern dieser Pflicht für ihre Kinder in der Vergangenheit nicht nachgekommen sind, sind die Kinder nach Erlangen der eigenen Mündigkeit und bei entsprechendem Vermögen verpflichtet, diese nachträglich zu entrichten.
Für mündige und vermögende Kinder obliegt die Abgabe der Fitre ihnen selbst; die Eltern sind hierbei nicht mehr in der Pflicht. Eltern können die Fitre für ihre mündigen Kinder jedoch übernehmen, sofern dies mit deren ausdrücklicher Einwilligung geschieht.
Wer darf Fitre erhalten und wer ist davon ausgenommen?
Die Fitre ist mit einer inneren Absichtserklärung (Niyet) zu übergeben. Eine laute, mündliche Ausführung ist dabei nicht zwingend notwendig; die Absicht kann bereits vor der Übereignung gefasst oder im Stillen bekundet werden. Wichtig ist, dass die Spende von Herzen kommt. Dies fördert den sozialen Zusammenhalt und prägt ein friedliches Miteinander, was für unsere zwischenmenschlichen Werte von großer Bedeutung ist.
Die Fitre kann einem oder auch mehreren bedürftigen Menschen ausgehändigt werden. Ebenso ist es möglich, dass mehrere Muslime ihre Beträge zusammenlegen und gemeinsam an eine oder mehrere bedürftige Personen spenden.
Wer ist von der Fitre ausgenommen?
Die Fitre darf nicht an den eigenen (auch mittellosen) Ehepartner, den Vater, die Mutter, die Großeltern, die Kinder oder Enkelkinder entrichtet werden. Der Grund hierfür ist, dass der Unterhalt und die finanzielle Fürsorge für diese direkte familiäre Blutslinie ohnehin in der Verantwortung des vermögenden Familienmitglieds liegen.
Nach islamischer Rechtsschule (wie bei İmam-ı Yusuf und İmam-ı Şafi) ist die Fitre bedürftigen Muslimen zu übereignen, damit sie sich nach dem Fasten im Monat Ramadan auf das anstehende Ramadan-Fest vorbereiten und ihre Bedürfnisse decken können. Die Spende mildert die Entbehrungen der Armen ab und ermöglicht ihnen die soziale Teilhabe an der Freude des Festes. Daher wird dringend empfohlen, die Fitre noch vor dem Fest zu entrichten. Der Zeitraum für die Erfüllung dieser Verpflichtung beginnt mit dem Morgengrauen am ersten Feiertag und währt bis zum Ende des Festgebetes.
Berechnung der Fitre
Historisch gesehen dienen Weizen, Gerste, Weintrauben und Datteln als Berechnungsmaß für die Fitre. Der eigentliche Zweck dieser Berechnungsgrundlage ist es, den täglichen Lebensmittelbedarf einer Person zu ermitteln. Heutzutage wird daher direkt der finanzielle Gegenwert dieses täglichen Bedarfs herangezogen, um die aktuelle Höhe der Fitre festzulegen.
Da die Preise für Lebensmittel von Jahr zu Jahr schwanken, wird der Betrag jährlich neu ermittelt. Für das Jahr 2026 liegt die Fitre derzeit bei ca. 15 Euro pro Person. Ein Betrag von 10 Euro wird dabei oft als absolutes Mindestmaß angesetzt, das ein Mensch für eine einzige sättigende Mahlzeit benötigt. Es ist Muslimen jedoch ausdrücklich freigestellt, die Höhe der Abgabe entsprechend ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten freiwillig zu erhöhen.
„Fitre: Teilen im Ramadan, Freude schenken und Bedürftige unterstützen.“


